Mittwoch, 14. Mai 2014

Persönlichkeitsrechte vor Recht auf Öffentlichkeit

Der europäische Gerichtshof entschied in einem Aufsehen erregenden Urteil, dass Google in Zukunft die Verlinkungen auf Webseiten mit Persönlichkeitsschutz relevanten Inhalten in ihrer Suchmaschine löschen muss.

Ich finde, dass dies ein gutes Urteil ist. Denn aus meiner Sicht müssen wir dafür sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte im Internet gewahrt werden. Hier ist dringender Regulationsbedarf angezeigt. Denn unter dem Titel Big Data und CRM (für Customer Relationship Management) werden auf Teufel komm raus Daten über alles und alle gesammelt. Da gibt es schier keine Hemmungen mehr. Und zu wessen Bedarf und Behelf? Wer weiss das schon so genau.

Erstaunlicherweise kommentiert das nun die NZZ - siehe
NZZ-Kommentar zum Google-Urteil des Europäischen Gerichtshof - ablehnend. Das ist schon fast alarmierend, war doch die NZZ bisher die selbsternannte Hüterin alles Liberalen, insbesondere die Rechte des Individuums vor dem Staat. Der vorauseilend immer als willkürlich und vordrängelnd betitelt und bekämpft wird. Nun plötzlich soll das alles nicht mehr gelten und der Wirtschaft, stellvertretend hier Google, soll den Freipass erhalten und im Web alles dürfen. Angeblich weil es nicht durchsetzbar sei.

Nun, technisch gesehen gäbe es da wohl eine Lösung. Man könnte nämlich alle Daten sammelnden und auf Vorrat speichernden Institutionen - darunter zähle ich Staaten genauso wie Unternehmen - dazu verpflichten, den Eigner einer Webseite um Zustimmung der Indexierung seiner Webseite zu bitten. Dabei könnte er ganz oder teilweise die Indexierung verbieten. Selbstverständlich müsste mit einer Strafe belegt werden, wer es ohne diese Zustimmung trotzdem tut.


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